Sprechblase

Medizinprodukte zur Regeneration der GAG-Schicht sind seit dem 01. Juli 2008 von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen!

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Die Kostenübernahme von medizinischen Leistungen ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss urteilt seit einigen Jahren über die Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Diese Behandlungen und Medikamente werden von den Krankenkassen übernommen und die Patienten zahlen teilweise zwischen 5 € und maximal 10 € dazu.

Andere medizinisch sinnvolle Leistungen können durch Ärzte als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden und diese müssen von den Patienten selber bezahlt werden (z. B. erweitete Vorsorgeuntersuchungen).

Auch die GAG-Ersatztherapie gehört zu den sogenannten IGeL-Angeboten. Daher bekommen Sie als Patient von Ihrem Arzt ein Privatrezept für Uropol®, welches Sie selber in der Apotheke zahlen müssen und eine Rechung für die erbrachte ärztliche Leistung (Katheterlegen usw.).

Sie können aber versuchen, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung zu stellen und diese Rechnung und den Kassenbeleg der Apotheke einzureichen.

Unten steht ein Formular für eine Antrag auf Erstattung als Download zur Verfügung.
Antragsformular zum Ausdrucken
Erstattungsantrag